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Mahnwesen

Bei Veranstaltungen, die für die Teilnehmer selbst kostenpflichtig sind, kann die Einziehung der Eintritts- bzw. Teilnahmegebühren mit verschiedenen Verfahren (z.B. per Kreditkarte, per Lastschrift, per Überweisung) erfolgen. Die Zahlung per Überweisung wird von vielen Teilnehmern bevorzugt, erfordert aber vom Veranstalter eine manuelle Überwachung und Verbuchung der Zahlungseingänge sowie ein Mahnwesen, falls kein Zahlungseingang innerhalb der gesetzten Fristen erfolgt.

Erfolgt nach einer freundlichen Zahlungserinnerung kein entsprechender Zahlungseingang, gibt es verschiedene Möglichkeiten bis hin zur Einschaltung von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen.

Für ein effizientes Mahnwesen ist es vor allem wichtig, dass alle betreffenden Informationen zentral verfügbar sind, damit beurteilt werden kann, ob eine Zahlungserinnerung oder gar ein Mahnverfahren eingeleitet werden muss, oder ob ein Gast gar nicht im Zahlungsverzug ist, weil besondere z.B. Vereinbarungen oder Voraussetzungen vorliegen.

Gerade bei Veranstaltungen mit vielen Beteiligten und Buchungen wird das Mahnwesen oft elektronisch unterstützt, indem alle eine Buchung betreffenden Informationen auf einer elektronischen Plattform bereitgestellt werden. So kann z.B. der Veranstalter schnell eine Liste mit zur Mahnung anstehenden Buchungen prüfen und freigeben bzw. ablehnen.

Das Mahnwesen kann als Modul eines umfassenderen Teilnehmermanagement-Systems integriert werden. Hilfreich ist dabei ein Rechtesystem, welches den Zugriff auf diese Informationen auf berechtigte Personen einschränkt.